Kirchenrecht

30. Juli 2024

Disziplinarverfahren gegen Pfarrer: EKKW nimmt Disziplinarmaßnahme zurück

Die Evangelische Kirche in Kurhessen-Waldeck (EKKW) strengte 2020 ein Disziplinarverfahren gegen einen Pfarrer der Landeskirche an. Der Vorwurf lautete darauf, dass er eine dienstliche Weisung eines Dekans nicht befolgt habe und in einer gemeinsamen Sitzung von Kirche und Kommune keinen eigenen Wortbeitrag leistete.

Der Dekan behauptete, er habe den Pfarrer angewiesen, bis zum Ende der gemeindlichen Sitzung zu bleiben. Der Pfarrer verließ die Sitzung vorzeitig, weil er im direkten Anschluss eine Kirchenvorstandssitzung leiten musste. Für die EKKW Grund genug, ein Disziplinarverfahren einzuleiten.

In der Beweisaufnahme wurde den Beweisanträgen der Verteidigung nicht gefolgt. Es wurden nur Zeugen geladen, welche den Vorwurf der EKKW stützten: der Dekan und ein Kirchenbediensteter.

Ergebnis: Es wurde nach zwei Jahren des behördlichen Verfahrens ein über elf Seiten langer Verweis ausgesprochen.

Die Klage vor dem Disziplinargericht war erfolgreich. Der Vorsitzende empfahl der EKKW, den Verweis zurückzunehmen, was diese auch zügig tat.