Kindschaftsrecht & Umgang
BERATUNGSFELD
Kindschaftsrecht
Kinder sind bei einer Trennung oder Scheidung meist Leidtragende. Eine sensible Vorgehensweise ist wichtig. Im Vordergrund steht immer das Kindeswohl.
Rechtsanwältin
Jonida Grozdanov
Ihre Rechtsanwältin für Kinder in Bad Hersfeld.
Die Vereinbarungen über Kinder im Trennungsfall sind lebensbestimmend – für Kinder und Eltern gleichermaßen. Ohne klare Kenntnis der Rechtslage ist es selten möglich, eine vorteilhafte Vereinbarung zu treffen.
Kinder in der Trennung
Wir schützen die Interessen Ihrer Kinder im Scheidungs- oder Trennungfall.
Umgang
Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil – zeitgleich bedeutet das, dass jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt ist.
Neben den Eltern können Großeltern, Geschwister des Kindes sowie enge Bezugspersonen umgangsberechtigt sein. Auf Antrag kann das Familiengericht Umfang und Art und Weise der Ausübung regeln. Bei einer Kindeswohlgefährdung kann das Gericht das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen.
Gespräch
Sprechen Sie vor iIhrer Scheidung mit unseren spezialisierten Scheidungsanwälten. Wir erörtern ihre individuelle Situation im vertraulichen Gespräch. Bei Bedarf reichen wir für Sie den Scheidungsantrag ein und setzen Ihre Rechte effektiv durch.
Vorbereitung
Wir erörtern mit Ihnen alle wesentlichen Informationen um ihren Fall, sammeln die relevanten Unterlagen und bereiten einen Scheidungsantrag für Sie vor. Diesen erhalten Sie vorab zur Freigabe. Sie entscheiden, wann es losgeht.
Scheidung
Wir führen Sie durch das Gerichtsverfahren, erläutern und übersetzen die Gerichtssprache und sind im gesamten Verlauf der Scheidung für Sie da. Am Ende steht der Scheidungsbeschluss und für Sie ein geordnetes Leben.
Kindesunterhalt
Verwandte in gerader Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet. Mit der Trennung wird oft die Forderung nach Unterhalt verbunden.
Unterhaltshöhe:
- Kosten für Darlehen
- - Abzugsfähig können u.a. sein: berufsbedingte Kosten, Kosten für Lebensversicherungen,
- -Berechnet wird der Unterhalt mittels der sog. "Düsseldorfer Tabelle", die wir Ihnen gerne erläutern
- Die Höhe des Unterhalts bestimmt sich nach dem Einkommen des barunterhaltspflichten Elternteils berechnet
Gesteigert unterhaltsberechtigt sind:
- Minderjährige unverheiratete Kinder
- Volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in allgemeiner Schulausbildung befinden
Unterhaltverpflichtet sind:
Beide Elternteile entweder durch Leistung von Barunterhalt oder Naturalunterhalt
Allerdings muss der Selbstbehalt des Elternteils gesichert sein. Gegenüber gesteigert unterhaltsberechtigten Kindern besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit