Kindschaftsrecht & Umgang

BERATUNGSFELD

Kindschaftsrecht

Kinder sind bei einer Trennung oder Scheidung meist Leidtragende. Eine sensible Vorgehensweise ist wichtig. Im Vordergrund steht immer das Kindeswohl.

Rechtsanwältin
Jonida Grozdanov

Ihre Rechtsanwältin für Kinder in Bad Hersfeld.

Die Vereinbarungen über Kinder im Trennungsfall sind lebensbestimmend – für Kinder und Eltern gleichermaßen. Ohne klare Kenntnis der Rechtslage ist es selten möglich, eine vorteilhafte Vereinbarung zu treffen.

Kinder in der Trennung

Wir schützen die Interessen Ihrer Kinder im Scheidungs- oder Trennungfall.

Umgang

Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil – zeitgleich bedeutet das, dass jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt ist.

Neben den Eltern können Großeltern, Geschwister des Kindes sowie enge Bezugspersonen umgangsberechtigt sein. Auf Antrag kann das Familiengericht Umfang und Art und Weise der Ausübung regeln. Bei einer Kindeswohlgefährdung kann das Gericht das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen.

Gespräch

Sprechen Sie vor iIhrer Scheidung mit unseren spezialisierten Scheidungsanwälten. Wir erörtern ihre individuelle Situation im vertraulichen Gespräch. Bei Bedarf reichen wir für Sie den Scheidungsantrag ein und setzen Ihre Rechte effektiv durch.

Vorbereitung

Wir erörtern mit Ihnen alle wesentlichen Informationen um ihren Fall, sammeln die relevanten Unterlagen und bereiten einen Scheidungsantrag für Sie vor. Diesen erhalten Sie vorab zur Freigabe. Sie entscheiden, wann es losgeht.

Scheidung

Wir führen Sie durch das Gerichtsverfahren, erläutern und übersetzen die Gerichtssprache und sind im gesamten Verlauf der Scheidung für Sie da. Am Ende steht der Scheidungsbeschluss und für Sie ein geordnetes Leben.

Kindesunterhalt

Verwandte in gerader Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet. Mit der Trennung wird oft die Forderung nach Unterhalt verbunden.

Unterhaltshöhe:

  • Kosten für Darlehen
  • - Abzugsfähig können u.a. sein: berufsbedingte Kosten, Kosten für Lebensversicherungen,
  • -Berechnet wird der Unterhalt mittels der sog. "Düsseldorfer Tabelle", die wir Ihnen gerne erläutern
  • Die Höhe des Unterhalts bestimmt sich nach dem Einkommen des barunterhaltspflichten Elternteils berechnet

Gesteigert unterhaltsberechtigt sind:

  • Minderjährige unverheiratete Kinder
  • Volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in allgemeiner Schulausbildung befinden

Unterhaltverpflichtet sind:

  • Beide Elternteile entweder durch Leistung von Barunterhalt oder Naturalunterhalt

Allerdings muss der Selbstbehalt des Elternteils gesichert sein. Gegenüber gesteigert unterhaltsberechtigten Kindern besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit

Auf Ihre Kinder kommt es an.