Disziplinar- & Beamtenrecht

BERATUNGSFELD

Ihr Anwalt im Beamtenrecht

Das Beamten- und Disziplinarrecht regelt die besonderen Rechte und Pflichten von Beamten gegenüber dem Dienstherrn. Dienstrechtliche Ansprüche, Konkurrentenklagen oder ein drohende Disziplinarverfahren – wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck.

Aaron Albrecht

Ihr Rechtsanwalt im Disziplinarverfahren

Disziplinarverfahren sind belastend und können folgenreich für Beamte sein – von Verweisen bis zur Entfernung aus dem Dienst. Mit dem (oft unberechtigten) Vorwurf geht meist auch eine Rufschädigung einher, die mit fortschreitender Dauer des Verfahrens immer intensiver wird.

Eine erfahrene rechtliche Begleitung ist wichtig: Rechtsanwalt Aaron Albrecht begleitet seit Jahren Bedienstete erfolgreich in Disziplinarverfahren und berät Sie in jeder Verfahrensstufe.

Anhörung, Ermittlungsverfahren oder Disziplinarklage – ALBRECHT aus Bad Hersfeld vertritt Sie mit juristischer Sorgfalt und klarem Blick für Ihre Rechte. Wir unterstützen Sie insbesondere bei Disziplinarmaßnahmen, dienstrechtlichen Streitigkeiten und Fragen zur beamtenrechtlichen Stellung – kompetent, engagiert und zielorientiert

Julia Kilic

Ihre Rechtsanwältin im Beamtenrecht

Das Beamtenrecht regelt Laufbahn, Status und Pflichten von Beamtinnen und Beamten. Rechtsanwältin Julia Kilic sieht hierin die professionelle Existenz der Beamten im Fokus und stellt  daher hohe Anforderungen an Rechtssicherheit und Transparenz für ihre Mandanten. Sie berät Sie bei Fragen zu Beförderung, Abordnung, Versetzung oder Ruhestand sowie bei dienstlichen Beurteilungen und Konkurrentenstreitigkeiten.

ALBRECHT aus Bad Hersfeld vertritt Sie gegenüber dem Dienstherrn und vor den Verwaltungsgerichten mit fundierter Erfahrung im Beamtenrecht.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte im beruflichen Alltag des öffentlichen Dienstes – hoch engagiert, strukturiert und rechtlich auf dem neuesten Stand.

Disziplinarrecht

Das Disziplinarrecht regelt die Konsequenzen bei Pflichtverletzungen im öffentlichen Dienst.


Eine dienstliche Verfehlung kann nicht nur das berufliche Ansehen gefährden, sondern auch disziplinarische Maßnahmen wie Verweise, Geldbußen oder sogar die Entfernung aus dem Dienst nach sich ziehen.

Rechtsanwältin Julia Kilic steht Beamten und sonstigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes mit fundierter rechtlicher Expertise zur Seite. Wir prüfen die Vorwürfe sorgfältig, beraten umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten und vertreten Sie konsequent im gesamten Disziplinarverfahren – außergerichtlich und vor den Verwaltungsgerichten.

Ablauf des Disziplinarverfahrens

1. Anfangsverdacht & Einleitungsverfügung

Erhält der Dienstvorgesetzte Kenntnis von einem möglichen Dienstvergehen, kann er die Einleitung eines behördlichen Disziplinarverfahrens anordnen.

2. Bestellung eines Ermittlungsführers

Zur Durchführung der Ermittlungen wird ein Ermittlungsführer bestimmt, der die Beamtin oder den Beamten unverzüglich über die Einleitung des Verfahrens informiert.

3. Anhörung der betroffenen Person

Die betroffene Person kann binnen einer Woche eine mündliche Anhörung beantragen, die dann innerhalb eines Monats stattfindet – alternativ kann innerhalb eines Monats eine schriftliche Stellungnahme eingereicht werden.

4. Ermittlungen & Beweisaufnahmen

Falls erforderlich, führt der Ermittlungsführer ergänzende Ermittlungen durch, um den Sachverhalt umfassend aufzuklären. Hier können Beweisaufnahmen stattfinden.

5. Bekanntgabe des Ermittlungsergebnisses

Das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen wird festgestellt und der Beamtin oder dem Beamten zur abschließenden Stellungnahme zugestellt.

6. Abschluss des Verfahrens

Das behördliche Disziplinarverfahren endet entweder mit einer Einstellung oder mit dem Erlass einer Disziplinarverfügung. Diese kann gerichtlich überprüft werden.

Was erwartet mich?

Hält der Dienstherr das Dienstvergehen für erwiesen, kann er disziplinarische Maßnahmen ergreifen.


Der Dienstherr ist an das Gebot des "pflichtgemäßen Ermessens" gebunden: die Maßnahme muss verhältnismäßig sein und zur Schwere des Vorwurfs passen. Genau hier setzen wir an: Häufig bestehen rechtliche Ansatzpunkte, um gegen überzogene oder fehlerhafte Maßnahmen vorzugehen.

Die erfahrenen Anwälte von ALBRECHT wissen, wie belastend Disziplinarverfahren für die Betroffenen sind – beruflich wie persönlich. Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt und unverhältnismäßige Maßnahmen abgewehrt werden.

Praxistipp

Nicht jedes Disziplinarverfahren beruht auf sachlichen Erwägungen. Der neidische Vorgesetzte oder der missgünstige Kollege kann ebenfalls wesentlicher Treiber sein, dass gegen Sie ermittelt wird. 

Verweis

Ein schriftlicher Verweis ist der förmliche Tadel des Dienstherrn. Wichtig: Nur wenn die Maßnahme ausdrücklich als "Verweis" bezeichnet ist und schriftlich erfolgt, handelt es sich um eine Disziplinarmaßnahme – bloße Rügen oder mündliche Ermahnungen genügen nicht.

Geldbuße

Eine Geldbuße kann den Beamten finanziell empfindlich treffen. Auch hier ist die Verhältnismäßigkeit entscheidend.

Kürzung der Dienstbezüge

Bei schwerwiegenderen Verfehlungen kann der Dienstherr eine Gehaltskürzung anordnen – zeitlich begrenzt und in klaren gesetzlichen Grenzen.

Zurückstufung

Ein besonders gravierender Einschnitt: Die Zurückstufung führt zu einer niedrigeren Besoldungsgruppe – und damit langfristig zu erheblichen Einkommenseinbußen.

Entfernung aus dem Dienst

In besonders schweren Fällen – etwa bei strafbaren Handlungen – kann die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis drohen. Diese Maßnahme beendet das Dienstverhältnis dauerhaft.

Aberkennung des Ruhegehalts

Für Ruhestandsbeamte kann als äußerste Maßnahme das Ruhegehalt aberkannt werden.